Inkasso

Falls Sie als Gläubiger offene Rechnungen bzgl. der Ihrerseits als Unternehmer oder Privatperson erbrachten Leistungen haben, die trotz Mahnungen nicht bezahlt werden oder einen erwirkten vollstreckbaren Titel haben, mit dem Sie Ihre Forderungen im Wege einer Zwangsvollstreckung geltend machen möchten, können wir Ihnen hierbei als Inkassoanwalt weiterhelfen! 

1. Überprüfung der Unterlagen, Verträge etc. und Verjährung
Zunächst erfolgt eine juristische Vorabprüfung hinsichtlich der Vollständigkeit der Unterlagen sowie der Verjährung.

2. Schreiben an Schuldner
Sind die Unterlagen vollständig und Ihre Forderung nicht verjährt, so fordern wir den Schuldner unter Fristsetzung auf, die Forderung zu begleichen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass bei Nichtzahlung bzw. Nichtreaktion etwaige Folgen entstehen werden.

3. Ermittlung der Schuldneranschrift
Ist die Adresse des Schuldners nicht mehr aktuell, so kann mit einem Antrag an die zuständigen Behörden die aktuelle Adresse, mithilfe der alten Adresse, ermittelt werden.

4. Ratenzahlungsvereinbarung
Wenn der Schuldner sich meldet und darum bittet, die offene Forderung in Raten zu begleichen, so wird, mit der Einverständnis des Gläubigers, einer Ratenzahlungvereinbarung geschlossen.

5. Mahnverfahren
Zahlt oder regiert der Schuldner auf das anwaltliche Aufforderungsschreiben nicht, so wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.

6. Gerichtliches Verfahren
Legt der Schuldner gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein, so wird das Verfahren an das zuständige Gericht weitergeleitet. So läuft das Verfahren bei Gericht weiter.

7. Zwangsvollstreckungsverfahren
Legt der Schuldner kein Widerspruch ein, so wird mit dem erwirkten Vollstreckungsbescheid Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.

8. Strafanträge
In bestimmten Fällen stellen wir in Absprache mit dem Gläubiger einen Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Dies kommt beispielsweise in Betracht bei Verdacht auf Betrug durch den Schuldner.

9. Abrechnung
Sobald die Akte abgeschlossen wurde, erhalten Sie eine abschließende Abrechnung.

 

 

Die Wahl des richtigen Beraters ist Vertrauenssache!

Die umfassende Beratung und Vertretung unserer Mandantinnen und Mandanten bei rechtlichen Fragen und Problemen ist unsere Aufgabe.

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