Familienrecht

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt.

Das familienrechtliche Mandat beinhaltet neben Fragen der Eheschließung und Scheidung solche des Sorgerechts, des Umgangsrechts, Unterhaltes, der nachehelichen Auseinandersetzung sowie des internationales Scheidungsrechtes.

Als Rechtsanwaltskanzlei Akca sind wir in folgenden Bereichen des Familienrechts tätig:

  • Eheschließung
  • Ehescheidung
  • Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile
  • Unterhalt
  • Sorgerecht
  • Umgang
  • Gewaltschutzgesetz
  • einstweilige Anordnungen
  • Hausratsteilung
  • Güterrecht
  • Abstammungsfragen
  • Adoption

Wir betreuen Sie im Rahmen des familienrechtlichen Mandates bereits vor der Eheschließung, wenn insbesondere die Ehepartner ihre Vermögensverhältnisse durch einen Ehevertrag geregelt wissen wollen.

Jede Ehe kann irgendwann einmal in die Brüche gehen. Eine Trennung führt meistens zu massiven Einschnitten im gesamten Leben. Gerade in dieser schwierigen Phase ist es hilfreich, einen Rechtsanwalt an seiner Seite zu haben, der sich um die diversen juristischen Angelegenheiten kümmert und Sie die ausreichende Zeit haben, um die Basis für ein neues Leben zu schaffen.

Soweit es der Einzelfall erfordert, arbeiten wir mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Psychologen zusammen, um eine bestmögliche und effektive Interessenvertretung zu gewährleisten.

Die Wahl des richtigen Beraters ist Vertrauenssache!

Die umfassende Beratung und Vertretung unserer Mandantinnen und Mandanten bei rechtlichen Fragen und Problemen ist unsere Aufgabe.

Haben wir Ihr Interesse geweckt und sie möchten weitere Informationen.
Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.