Arbeitsrecht

Als Arbeitsrecht bezeichnet man die Gesamtheit aller Gesetze und Bestimmungen, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, den Arbeitsschutz, Folgen bei Arbeitsunfall, die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Sozialversicherung, die Arbeitslosen-fürsorge, die Mitbestimmungsrechte von Gewerkschaften und Betriebsräten und angrenzende Themen regeln.

Anders als in vielen anderen Rechtsgebieten ist „das Arbeitsrecht“ nicht kodifiziert, d.h. nicht in einem einzigen Gesetz enthalten, sondern bildet sich aus vielen unterschiedlichen Gesetzen, die ineinandergreifen. Neben dem BGB sind hier gleichsam das Bundesurlaubsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz, um nur einige wenige zu nennen, zu berücksichtigen.

Wir gewährleisten eine umfassende Betreuung und vertreten Sie im Rahmen des Arbeitsrecht  bundesweit sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich im Bereich des Individualarbeitsrechts als auch im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts:
 

  • Kündigungen, Kündigungsschutzklagen
  • Überprüfung von Arbeitsverträgen, Vertragsgestaltungen, Vertragsbefristungen
  • Mitwirkung bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und Haustarifverträgen
  • Abfindungsvereinbarungen, Aufhebungsvereinbarungen
  • Abmahnungen, Rechtsmittel gegen Abmahnungen
  • Lohnansprüche,  Provisionsansprüche, Urlaubsansprüche
  • Schwangerenschutz,  Mutterschutz,  Schwerbehindertenschutz
  • Versetzungen, Umsetzungen, Mobbing

Die Wahl des richtigen Beraters ist Vertrauenssache!

Die umfassende Beratung und Vertretung unserer Mandantinnen und Mandanten bei rechtlichen Fragen und Problemen ist unsere Aufgabe.

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